Eine Draufsicht auf eine vielfältige Ansammlung verschiedener Batterien, einschließlich AA- und 9-Volt-Blockbatterien in unterschiedlichen Farben und Designs, die eng beieinander liegen.
Quelle: Vardan Papikyan / Unsplash

Aktuell 2026-10-29T10:55:11.240Z Batterieverordnung: Verbände verlangen Neufassung

Diverse Handelsverbände, darunter der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Handelsverband Technik (BVT), fordern eine Neufassung der EU-Batterieverordnung. Ihre Sorge ist, dass Handelsunternehmen die Verordnung nicht rechtssicher umsetzen können.

„Die Ziele der Batterieverordnung sind richtig und wichtig. Die derzeitigen Regelungen führen jedoch dazu, dass Handelsunternehmen für Bereiche verantwortlich gemacht werden, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Wer Batterien verkauft, kann nicht die Lieferkette bis zur Mine kontrollieren. Hier braucht es dringend praktikable und verhältnismäßige Lösungen auf europäischer Ebene“, erklärt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE. Besonders kritisch sehen die Verbände, dass die europäischen Batterieverordnung (EUBR) neben der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) eigenständige und teilweise weitergehende Sorgfaltspflichten vorsieht. Dadurch drohen Doppelregulierungen, zusätzliche Bürokratielasten und erhebliche Rechtsunsicherheiten für die betroffenen Unternehmen. Aus Verbandssicht sollten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten grundsätzlich im europäischen Lieferkettenrecht gebündelt und nicht zusätzlich in produktbezogenen Einzelregelungen verankert werden. Hinzu kommt, dass wesentliche Voraussetzungen für eine rechtssichere Umsetzung bislang fehlen. Leitlinien der Europäischen Kommission liegen noch nicht vor, notifizierte Stellen wurden bisher nicht benannt und wichtige Fragen zu Auditierungsverfahren sind ungeklärt. Gleichzeitig müssen Unternehmen bereits zahlreiche weitere europäische Regulierungsvorhaben umsetzen.

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zuletzt editiert am 29. Oktober 2026
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