2020-11-13T00:00:00Z BuFa-Mot mit wichtigen Tipps für den Sägenabsatz

Mit dem „Investitionsprogramm Wald“ will das Bundes-Landwirtschaftsministerium die Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft fördern. Dies bietet aus Sicht der BuFa-Mot auch dem Handel Chancen.

Demnach hat die Bundesregierung in ihrem Konjunkturpaket unter anderem vereinbart, dass der Erhalt und die Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und Investitionen in moderne Ausrüstung und Technik für die Forstwirtschaft gefördert werden sollen. Daraus hervorgegangen ist das „Investitionsprogramm Wald“ des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Rund 50 Millionen Euro stehen hierzu bis Ende 2021 bereit. Trockenheit, Stürme und Schädlingsbefall haben die Wälder Deutschlands in den vergangenen beiden Jahren massiv geschädigt. Das BMEL ist deshalb seit über einem Jahr aktiv, um die Akteure in der Forstwirtschaft in dieser Krisensituation mit zusätzlichen GAK-Mitteln zu unterstützen. Bund und Länder haben bis zum Jahr 2023 insgesamt rund 800 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Da viele Erwerbsforstbetriebe infolge eingebrochener Holzmärkte derzeit massiv an Liquiditätsproblemen leiden, hat die Bundesregierung diesen Sektor im Corona-Konjunkturpaket mit insgesamt 700 Millionen Euro berücksichtigt. Zur Unterstützung von privaten und kommunalen Waldbesitzern plant das BMEL im Rahmen des Konjunkturpakets außerdem eine einmalige Prämie für eine besonders nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden muss.

Sägen-Förderung durch den Staat

Gefördert werden Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Zugpferde, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen, und zwar mit einem Zuschuss von 40 Prozent auf die gesamte Investitionssumme. Restbeträge können über einen zinsgünstigen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziert werden. Zugute kommt die Förderung sowohl privaten wie kommunalen Forstbetrieben, forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, forstlichen Lohnunternehmern, forstlichen Sachverständigen und Forstbaumschulen.

zuletzt editiert am 26. März 2021
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