Die Bundes-Fachgruppe Motorgeräte (BuFa-MOT) im LandBau-Technik-Bundesverband bewertet Einigung von Bund und Ländern zu den weiterhin eindämmenden Maßnahmen in der Corona-Krise weitestgehend positiv.
Analog zum Bundesverband LandBauTechnik begrüßt die BuFa-MOT grundsätzlich sehr, dass sich Bundes- und Landesregierungen am 15. April 2020 erneut auf ein bundesweit weitgehend einheitliches Vorgehen im Hinblick auf die zu treffenden Schutzmaßnahmen bezüglich der Corona-Krise verständigt haben – auch wenn es dabei Raum für regional angepasste Handhabungen gibt. Zurecht räumen Bund und Länder dem umfassenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung weiter Vorrang ein, tragen aber erfreulicherweise zugleich ökonomischen Erfordernissen Rechnung, um einen gesamtwirtschaftlichen Kollaps zu vermeiden.
„Angesichts des wichtigen und verantwortungsbewussten Beitrags der systemkritischen LandBauTechnik-Branche sowohl bei der Versorgung der Land- und Forstwirtschaft als auch innerhalb der Kommunen in den vergangenen Wochen, sehen wir es als sehr positiv an, dass nun auch wieder die sogenannten Mischbetriebe des Handwerks mit Handelsbereich für Privatkunden ihre Geschäfte umfassend öffnen können“, bewertet HGF Dr. Michael Oelck die aktuellen Beschlüsse. „Dies ist für eine Vielzahl von unseren Betrieben in der LandBauTechnik und in der Motorgeräte-Branche mit Ausstellungen und Einzelhandelsaktivitäten von größter Bedeutung“.
Gleichstellung gefordert
Die BuFa-MOT hatte bereits zu Beginn der Coronakrise eine Gleichstellung der Fachbetriebe zu Bau- und Gartenmärkten gefordert und freut sich nun über eine weitgehende Umsetzung ihrer Forderungen. Allerdings schließt die 800 Quadratmeter Ladengrößen-Regelung eine ganze Reihe Fachbetriebe aus. „Auch wenn das Gros unserer Mitglieder diese Grenze nicht erreicht, ist es für alle Betroffenen unverhältnismäßig: Gerade sie sind Leuchttürme unserer Branche, stehen für strategische Ausrichtung, Qualität und Wachstum – und werden jetzt bestraft“, bemängelt Paul Raimund, Vorsitzender der BuFa-MOT. Hierzu sind die einzelnen Länderverordnungen zu betrachten, wie sie und Städte und Gemeinden die Regelung auslegen.
Öffnungsschritt muss Erfolg werden
Gemeinsam mit ihren Mitgliedern hofft die BuFa-MOT, dass die Lockerung nicht schon zu spät kommt: „Das für uns essenzielle Ostergeschäft ist nun vorbei, Rasen und Hecken wachsen dennoch, die Kunden könnten ihre Investitionen verschieben“, befürchtet Raimund. „Insofern müssen wir alles daran setzen, dass dieser erste Öffnungsschritt ein Erfolg wird.“ Etwas bedauerlich empfindet die Branche die infolge Kurzarbeit und homeoffice deutlich zurückgefahrene Erreichbarkeit des Kundendienstes seiner Lieferanten – da wird, wenn auch aus nachvollziebarer Argumentation, oft am falschen Ende gespart, der Fachhandel zu oft im Regen stehen gelassen.
Von erheblicher Bedeutung sind auch die vom Bundesverband bereits kommunizierten, jüngsten Ausweitungen von KfW-Krediten, die für Mittelständler in Fragen kommen und die nun von den Betrieben keine Sicherheit mehr verlangen und die ab heute über die Hausbanken lediglich mit Plausibilitätsprüfungen abgewickelt werden. „Wir hoffen, dass dieses auch so unkompliziert laufen wird, wie angekündigt“, so Oelck. Denn die Lagerbestände bisher nicht abverkaufter Neutechnik bei den Händlern sind groß. Letztlich muss gewährleistet sein, dass in den Unternehmen die erforderlichen Ausrüstungen und Vorkehrungen zum Schutz von Beschäftigten und Kunden zur Verfügung stehen. So werden die Arbeitgeber künftig verpflichtet, ein Hygienekonzept umzusetzen. Hierzu sind Standards zum Arbeitsschutz auf der FAQ- Seite der verbandlichen
Webseite
als Hilfestellung zu finden.