2020-04-07T00:00:00Z Corona:Erlaubnis zur Ladenöffnung unbedingt vor Ort erfragen

Bayerische Motoristen sollten die Optionen zur Öffnung ihrer Geschäfte unbedingt aktuell bei ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen. Insbesondere bei der Werkstattleistung gibt es Unstimmigkeiten darüber, was erlaubt ist und was nicht.

Vergangenen Donnerstag berichtete Motorist, dass Motoristen-Werkstätten in Bayern trotz der Covid-19-Beschränkungen geöffnet bleiben dürfen und sowohl Reparaturen als auch die Ausgabe von Reparaturgut ebenfalls weiterhin möglich sind. Die Meldung ging zurück auf eine Auskunft, die das Landratsamt Coburg am 1. März 2020 auf eine Anfrage der Sümo e.G. erteilt hat. Dies widerspricht sich mit einer neueren Auskunft der Stadt Coburg vom 6. März 2020 auf eine zeitgleiche Anfrage von Motorist. Demnach ist die Annahme von Reparaturen nicht gestattet.

Konkret heißt es in dem Statement: "Die Motoristen müssen grundsätzlich geschlossen bleiben, z.B. für Ersatzteilverkauf oder Annahme von neuen Reparaturaufträgen. Eine Abholung von bereits reparierten/gewarteten Gartengeräten wird hingegen von der Stadt Coburg zugelassen."

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Unternehmer sich daher unbedingt aktuell bei ihrer Gemeinde über die Öffnungsoptionen informieren.

zuletzt editiert am 26. März 2021
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