Die ersten Handelsketten locken Elektroauto-Besitzer mit Ladestationen in ihre Filialen. Einzelhändler werden künftig per Gesetz dazu verpflichtet, diesen Service für Elektroautos anzubieten.
Die ersten Handelsketten locken Elektroauto-Besitzer mit Ladestationen in ihre Filialen. Einzelhändler werden künftig per Gesetz dazu verpflichtet, diesen Service für Elektroautos anzubieten.
Die neue Gebäuderichtlinie der EU verpflichtet Einzelhändler mit zehn oder mehr Parkplätzen, mindestens eine Ladestation für Elektroautos zu installieren. Zudem wird eine Vorverkabelung für 20 Prozent aller Parkplätze verlangt. Die Richtline gilt für Neubauten von März 2020 an. Bestandsgebäude müssen bis Ende 2024 entsprechend ausgerüstet sein. Während große Handelsketten bereits erste Modellfialen mit Ladestationen für Elektroautos ausrüsten, hat es bei vielen kleineren Händlern noch nicht gefunkt.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) beurteilt die EU-Richtlinie, die im kommenden Jahr auch in nationales Recht umgesetzt werden muss, äußerst kritisch. Der Einzelhandel werde zum Aufbau der Ladesäulen herangezogen, damit die Autoindustrie einen Absatzmarkt erhalte. Zudem fehle es an einem wirtschaftlichen Geschäftsmodell.