Ein Kohlegrill mit glühenden Kohlen, die bereit zum Grillen sind.
Ausgeglüht: Ab kommenden Jahr könnte die Versorgung mit Grillholzkohle in Deutschland leiden. (Quelle: Pixabay)

Aktuell 2025-07-14T07:50:11.077Z Engpass bei Grillholzkohle befürchtet

Neue Seetransportregeln deklarieren Holzkohle ab Januar 2026 als Gefahrgut. Die Branchenvereinigung BIAG sieht damit den Import von Grillholzkohle bedroht.

Spätestens im kommenden Jahr steht die Versorgung mit Grillholzkohle aller Art in Deutschland und anderen europäischen Ländern in Frage, erklärt die Barbecue Industry Association Grill (BIAG) e.V. in einer Pressemitteilung. Der Grund: Ab dem ersten Januar 2026 muss Holzkohle auf dem Seeweg ausnahmslos als Gefahrgut deklariert und transportiert werden. Dies sieht eine neue Vorschrift der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation, kurz IMO, vor. Eine bislang gültige Ausnahmeregelung wurde ersatzlos gestrichen. Das könnte die Versorgung mit Grillholzkohle in Europa, die zu 75 Prozent importiert wird, generell gefährden, fürchtet die BIAG. Bei der Branchenvereinigung stößt das Vorgehen auf Unverständnis.

Alle Mitgliedsunternehmen betonen ausdrücklich, dass bei korrekter Umsetzung der Verfahrensanweisung keine Gefahren von Grillholzkohle und Grillholzkohlebriketts als Seefracht ausgehen. Wenn es Vorfälle auf See gab, die der „Holzkohle" zugeschrieben wurden, beruhten diese nach Kenntnis der Branchenvertretung auf einer falschen Deklaration in den Papieren. So seien etwa Kohlenstaub oder Shisha-Kohle als Holzkohle deklariert worden. Auf Unverständnis bei den BIAG-Mitgliedsunternehmen stößt insbesondere auch die Entscheidung, dass für Aktivkohle (UN 1 362) nach wie vor eine Ausnahmeregelung erreicht werden kann. Dabei unterscheide sich diese nur geringfügig von Grillholzkohle. Nun will man sich auf relevanter Ebene für eine praktikablere Lösung einsetzen.

zuletzt editiert am 14. Juli 2025