Der HDE bewertet den Richtlinienentwurf zur nachhaltigen Unternehmensführung kritisch. Die weitreichenden Anforderungen zur Sorgfaltsprüfpflicht in der gesamten Wertschöpfungskette seien in der Praxis insbesondere für mittelständische Handelsunternehmen nicht umsetzbar.
„Europa muss seiner Verantwortung und seinem globalen Einfluss gerecht werden. Allerdings müssen unternehmerische Sorgfaltspflichten umsetzbar sein und den Unternehmen Rechtssicherheit geben“, sagt Antje Gerstein, Geschäftsführerin Europa und Nachhaltigkeit beim Handelsverband Deutschland (HDE). Unrealistische Anforderungen an Sorgfaltspflichten in der Lieferkette würden vor allem international vernetzte Handelsunternehmen aus dem Mittelstand zum Rückzug aus bestimmten Märkten bewegen, um Risiken zu vermeiden. Damit erweise man der globalen Durchsetzung von Menschenrechten keinen Dienst. „Das Ziel des europäischen Lieferkettengesetzes sollte eine positive Wirkung auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften entlang der gesamten Lieferkette sein. Hiervon ist der aktuelle Kommissionsentwurf weit entfernt“, so Gerstein.
Laut der Vorlage der EU-Kommission sollen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass es bei Lieferanten nicht zu Verstößen gegen Menschenrechte oder Umweltstandards kommt. Firmen, bei denen das Risiko solcher Verstöße groß ist, sollen bereits ab einer Schwelle von 250 Mitarbeitern einbezogen werden. Die Anforderungen gehen über die im deutschen Lieferkettengesetz formulierten Ziele noch hinaus.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist aus Sicht des HDE eine stärkere Berücksichtigung der Komplexität von Lieferketten in den Anforderungskriterien notwendig. Zudem dürften „keine unrealistischen Forderungen“ an die Nachverfolgung von Lieferungen auf mehreren Stufen entlang der Wertschöpfungskette gestellt werden. Unternehmen rechenschafts- und haftungspflichtig gegenüber jeglichen Beziehungen in ihren Wertschöpfungsketten zu machen, sei „nicht sinnvoll“.
