Anfang Juli hat das Europäische Parlament in Brüssel der Überarbeitung der Typgenehmigungsvorschriften und den Emissionsgrenzwerten für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte zugestimmt.
Zu dieser Maschinengruppe gehören handgeführte Geräte, Generatorsätze, Maschinen für die Landwirtschaft, Erntemaschinen, Baumaschinen (z.B. Kräne), Triebwagen und Lokomotiven sowie Binnenschiffe. Diese Geräte machen ungefähr 15 % aller Stickoxid- und 5 % aller Partikelemissionen in der EU aus.
Für viele Motorarten wurden die Grenzwerte strenger festgelegt. Trotzdem sind die neuen Anforderungen so gewählt, dass sie von der Industrie in relativ kurzer Zeit umgesetzt werden können. Die neuen Vorschriften legen Motorklassen fest, die je nach Leistung in Unterklassen definiert sind. Für jede Klasse wurden Umweltschutzanforderungen in Form von Grenzwerten für Abgasemissionen von CO, HC, NOx und Partikel festgelegt. Die Fristen zur Umsetzung beginnen ab 2018. Die EU- Kommission will nun überprüfen, ob Regeln für die Nachrüstung von Vorrichtungen zur Begrenzung der Emissionen notwendig sein werden.
Der Hintergrund der verschärften Anforderung ist, dass mehr als 450.000 vorzeitige Todesfälle in der EU auf erhöhte Stickstoffoxide (NOx) und Partikelmasse (PM) zurückzuführen sind. Die aus den Schadstoffen resultierenden Kosten werden jährlich auf 330 bis 940 Mrd. Euro geschätzt. SB