Ein Mann in einem Anzug steht lächelnd in einem Garten mit Bäumen im Hintergrund.
LBT Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Oelck begrüßt das Investitionsprogramm. (Quelle: LBT Bundesverband)

Aktuell 2025-12-08T13:22:25.450Z Förderprogramm für Investitionen in erneuerbare Energien

Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in erneuerbare Energien beantragen. Davon kann auch der Handel profitieren.

Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) für Investitionen in erneuerbare Energien zielt darauf ab, Klimaschutzpotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau durch Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen. Begünstigt werden u.a. Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie stationäre und mobile Technik wie Speicher, Ladestationen, E Traktoren oder E-Radlader. „Ein wichtiges und richtiges Signal! In Zeiten, in der die Investitionsbereitschaft angespannt ist, bietet dieses Förderprogramm einen guten Anreiz für eine gezielte CO2 Einsparung und für die Investition in neuste Technik“, sagt Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LandBauTechnik-Bundesverbands. „Auf der Agritechnica sind viele Innovationen und Produkte vorgestellt worden, die für die Innen- und Außenwirtschaft und damit auch für den Handel und das Handwerk interessant sind und nun gefördert werden.“ Die Bandbreite förderfähiger Maßnahmen im Bundesprogramm Energieeffizienz ist dabei groß: Je nach Maßnahme und CO2-Einsparung liegen die Zuschüsse zwischen 15 und 50 Prozent. Die Förderhöhen orientieren sich am Förderbedarf einer spezifischen Maßnahme und der als notwendig erachteten Anreizwirkung. Antragsberechtigt sind, unabhängig von der gewählten Rechtsform, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die landwirtschaftliche Primärproduktion betreiben. Der Unternehmensstandort, der auch die Förderung betrifft, muss in Deutschland liegen. Auch Nebenerwerbsbetriebe sind unter gewissen Voraussetzungen antragsfähig. Mehr Infos finden Sie hier.

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zuletzt editiert am 08. Dezember 2025