Stefan Genth, HDE
Quelle: HDE

Verbände & Organisationen 7. August 2023 HDE: Elektronische Rechnungsvorgaben praxisnah gestalten

Die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung im Geschäftsverkehr bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) grundsätzlich positiv und als weiteren Schritt in die Digitalisierung.

Wer mit öffentlichen Auftraggebern Geschäfte macht und diese in Rechnung stellt, ist seit April 2020 dazu verpflichtet, die Rechnung in elektronischer Form bereitzustellen bzw. zu versenden. Dies weniger im Sinne des Übermittlungsweges als hinsichtlich der elektronischen Weiterverarbeitbarkeit der enthaltenen Daten. Akzeptiert werden demnach nur noch Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRDFormat. Hintergrund ist das so genannte E-Rechnungsgesetz, das seit November 2018 in Kraft ist. Dieses macht genaue Vorgaben, welche Daten in welcher Form enthalten sein müssen.  

Der Handelsverband Deutschland (HDE) steht dem Konzept grundsätzlich positiv gegenüber: „Die elektronische Rechnung, ergänzt um ein späteres Meldesystem an die Finanzbehörden, kann zu einer effizienteren Rechnungsabwicklung und besseren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs führen. Dafür bedarf es dann allerdings auch einer praxisgerechten Einführung dieser Systeme“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Verpflichtende Einführung kommt zu früh

Und da sieht der HDE noch einigen Verbesserungsbedarf. So stuft der Handelsverband die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung bis 2025 für alle Unternehmen als verfrüht ein, selbst wenn durch Übergangsregelungen zu diesem Zeitpunkt nur eine Empfangsbereitschaft hergestellt werden muss. „Aus unserer Sicht kann die verpflichtende elektronische Rechnung erst eingeführt werden, wenn die angekündigte staatliche Plattform zur Übermittlung elektronischer Rechnungen arbeitsfähig oder zumindest ein staatliches Tool zur Sichtbarmachung des Datensatzes verfügbar ist. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind aber noch keine Pläne bekannt", erklärt HDE Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Plattform für Rechnungsmanagement eingefordert

Gerade für mittelständische Einzelhändler wäre die staatliche Plattform wichtig. Große Handelsunternehmen, die die elektronische Rechnung schon länger höchst intensiv nutzen, hätten dafür mit viel Geld IT-Infrastrukturen aufgebaut. Dafür nutzen sie in der Regel die EDIFACT-Standards, die von dem United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business (UN-CEFACT) entwickelt wurden. Die Nutzung dieser bestehenden Standards wird durch den deutschen Gesetzentwurf spätestens 2028 allerdings de facto unmöglich, denn künftig sollen nur noch die Standards nach der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU zulässig sein.

EU-Richtlinie für 2028 erwartet

Neben der deutschen Regelung, mit der die UN-Verfahren nicht mehr zulässig sind, kommt 2028 voraussichtlich eine EU-Richtlinie für die E-Rechnung. Den Richtlinienvorschlag gibt es schon. Demnach wären auch die UN-Standards zulässig - nicht als allgemeiner Standard, sondern wie heute auch, wenn die Geschäftspartner sich vertraglich darauf verständigen. Um Planungssicherheit und Klarheit zu schaffen, setzt sich der HDE dafür ein, die UN-Standards im bundesdeutschen Gesetz zuzulassen und das Gesetz genauso zu formulieren wie die EU-Richtlinie. Das Wachstumschancengesetz dürfe bei den technischen Vorgaben für die elektronische Rechnung keinen nationalen Sonderweg vorsehen.

zuletzt editiert am 30.08.2023