Preisaufschläge seitens der Industrie sorgen derzeit im Handel für Unmut und Verunsicherung. Bereits vergangene Woche hatte Husqvarna über Anpassungen nach oben informiert, gestern war es auch bei Stihl so weit.
In einem Schreiben an seine Fachhandelspartner hat Stihl gestern über notwendig gewordene Anpassungen bei den Preisen informiert. „Wir befinden uns inmitten turbulenter Zeiten mit großen globalen Herausforderungen. Wie Sie wissen, sind die Rohmaterialmärkte aktuell besonders angespannt. Lieferengpässe, Marktknappheiten und die geopolitische Lage führen zu signifikanten Preissteigerungen. Begrenzte Kapazitäten im Bereich Logistik sowie Energiekostensteigerungen haben deutliche Mehrkosten zur Folge. Daher haben wir uns entschieden, die Preise für das gesamte Stihl Sortiment ab dem 1. Mai 2022 zu erhöhen“, heißt es darin.
Gesamtes Sortiment betroffen
Demnach erhöht Stihl die Preise für Geräte, Forst- und Gartenprodukte, PSA und Zubehör um zirka 7 Prozent, ebenso für Kraft- und Schmierstoffe, Reinigungsmittel und Ersatzteile. Kettenhaftöle verteuern sich um etwa 15 Prozent. Auch ausgewählte Artikel aus dem Stihl Markenshop werden teurer. Lediglich bei Textilien gibt es kaum Aufschläge. Wirksam werden die Preisanpassungen auf sämtliche Einkaufspreise für Neubestellungen ab dem 1. Mai 2022. Maßgebend für die Preisstellung ist dabei das endgültige Eingangsdatum im Stihl-Warenwirtschaftssystem, nicht das Datum der Auftragseröffnung. Im Zuge der Preisanpassung verlieren alle bisherigen Stihl Preislisten, UVP und Aktions-UVP per erstem Mai ihre Gültigkeit. Bestehen bleibt die seit Januar 2022 gültige Versandkostenregelung.
Entgegenkommen bei Service-Vergütung
Zur Entlastung des Handels erhöht Stihl gleichzeitig die Vergütung für die betriebsfertige Übergabe: Ab Mai bis einschließlich 31. August 2022 können Händler bei jedem registrierten und betriebsfertig übergebenen Stihl Gerät eine zusätzliche Vergütung von 25 Prozent auf den Gutschrifts-Betrag geltend machen.
Preisupdate auch bei Husqvarna
Bereits vergangene Woche hatte Husqvarna den Fachhandel ebenfalls in einem Schreiben darüber informiert, auf alle Lieferungen ab dem 1. Mai einen Zuschlag in Höhe von 5 Prozent der Rechnung zu erheben. Dies auch vor dem Hintergrund der bereits veröffentlichten allgemeinen Erhöhung der UVP für Husqvarna Produkte um ebenfalls 5 Prozent zum 1. April 2022. Hier gelten die neuen Konditionen auch für bereits bestellte Ware. Ähnlich wie bei Stihl wird der Aufschlag mit den dramatisch gestiegene Rohstoff- und Logistikkosten begründet, die Husqvarna nicht allein tragen kann und zumindest zum Teil an seine Handelspartner bzw. deren Kunden weitergeben muss.
Aufschlag nur temporär
Da die Ulmer bereits im April die Listenpreise um ebenfalls 5 Prozent heraufgesetzt hatten, können Händler einen Teil der Preissteigerung damit zwar wettmachen. Auch soll der Aufschlag nur temporär sein und zudem räumt Husqvarna seinen Handelspartnern ein Stornorecht für bereits bestellte Ware ein. So heißt es, selbstverständlich werde die Husqvarna Forst & Garten Division diesen Aufschlag nach in Kraft treten laufend kritisch prüfen und ggf. reduzieren oder ganz abschaffen, sobald die Kosten für Rohstoffe, Energie und Transport wieder nachhaltig gesenkt werden. Denn die Ulmer betonen ebenso, dass sie für die kommenden Jahre ambitionierte Ziele haben, die sie gemeinsam mit dem Fachhandel erreichen wollen, wozu man nun auf dessen Unterstützung baut.
Rechtfertigungsproblem befürchtet
Bestehen bleibt für den Handel jedoch das Problem, die höheren Einkaufspreise an die Kunden weiterzugeben. Oftmals ist die Ware – insbesondere aus den Frühbezügen – bereits vorverkauft, was eine Nachverhandlung schwierig macht. Aus Sicht etlicher Händler ist dies ein echtes Dilemma, bei dessen Lösung man sich ganz klar mehr Unterstützung von der Industrie wünscht. Zumal davon auszugehen ist, dass Husqvarna und Stihl nicht die einzigen Anbieter bleiben werden, die in dieser Saison mit den Preisen nachziehen.
Rechtliche Frage offen
Fraglich ist auch, ob das Vorgehen von Husqvarna rechtmäßig ist. Zumindest der Verband der Motoristen (VdM) sieht die Ulmer hier auf dünnem Eis. So heißt es im aktuellen VdM Infobrief wörtlich: "Abgesehen von der kurzen, 2-wöchigen Vorlaufzeit sieht der VdM ein Problem bei der Anwendung auf bereits bestätigte Bestellungen. Auch unter Berücksichtigung der aktuellen Ausnahmesituation wird § 313 BGB „Störung der Geschäftsgrundlage“ (noch) nicht ohne weiteres zur Anwendung kommen. Sollten (Rahmen-)Vertrag und AGB keine entsprechende Preisöffungsklausel verzeichnen, empfehlen wir bei bestätigen Bestellungen schriftlich zu widersprechen und mit Husqvarna das Gespräch suchen. Hersteller und Handel sind aufeinander angewiesen und es sollte sich eine für beiden Seiten annehmbare Lösung finden lassen. Der VdM hat in einem persönlichen Gespräch mit Husqvarna seine Bedenken bzgl. der Vorgehensweise bereits angezeigt."