Der Industrieverband Garten hat einen Branchenstandard zum Thema „Langzeitdünger“ veröffentlicht. Damit legt er eine eindeutige Definition des Begriffs fest, um vor irreführender Werbung und Wettbewerbsverzerrungen zu schützen.
Langzeitdünger liefern Nährstoffe für Rasen, Zier- und Nutzpflanzen über Wochen oder gar Monate kontinuierlich nach – sie sind somit eine Vorratskammer für Pflanzen und für den Gärtner überaus bequem zu handhaben. Am Markt treten jedoch immer häufiger Düngemittel auf, die als Langzeitdünger beworben werden, aber nachweislich keine echte Langzeitwirkung haben. Das ist möglich, da es bisher keine eindeutige Definition des Begriffs „Langzeitdünger“ gibt. Dies kann Verbraucher täuschen und unfaire Wettbewerbsbedingungen begünstigen. Dem wollte der Industrieverband Garten (IVG) e.V. Abhilfe schaffen. Der neue Branchenstandard legt die Anforderungen klar und deutlich dar und erläutert die unterschiedlichen Komponenten, deren Mindestanteile sowie die Mindestwirkdauer. Auch wird erklärt, welche Produkte nicht unter das Prädikat Langzeitdünger fallen. Zusätzliche Orientierung soll eine Liste der Unternehmen bieten, die den Branchenstandard unterzeichnet haben. Dies müssen nicht unbedingt IVG-Mitgliedsunternehmen sein. Auch Düngemittelproduzenten oder Handelsunternehmen, die nicht im Verband organisiert sind, aber der Selbstverpflichtung zustimmen, können sich in die Liste aufnehmen lassen. Bisherige Unterstützer sind die Deutsche Rasengesellschaft e.V., der Greenkeeper Verband Deutschland e.V., der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V., der Verband Deutscher Garten-Center e.V. sowie der Zentralverband Gartenbau e.V.. Der detaillierte Branchenstandard ist hier abrufbar.
Dranbleiben, mit Motorist!
Unser Newsletter informiert Sie 14-tägig über aktuelle Themen und die wichtigsten Ereignisse aus der Motoristen-Branche.