Der LandBauTechnik-Bundesverband bietet mit der Schulung zur „Fachkundigen Person Hochvolt“ einen neuen Branchen-Standard in Kooperation mit zertifizierten Schulungsstätten an.
Auch in der LandBauTechnik (LBT) werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Von solchen spricht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sobald in der Fahrzeugtechnik Systeme mit Wechselspannungen über 30 V bis 1 kV oder mit Gleichspannungen über 60 V bis 1,5 kV betrieben werden.
„Unternehmerinnen und Unternehmer, die in ihren Werkstätten oder auf dem Markt mit derartigen Systemen in Verbindung kommen sind auch in der LandBauTechnik-Branche gesetzlich verpflichtet und verantwortlich für das sichere Arbeiten und die Unfallverhütung an Hochvolt (HV)- Fahrzeugen“, sagt Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LandBauTechnik-Bundesverbands. Zu den Unternehmerpflichten gehören dabei unter anderem die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Arbeitsanweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiter, das Festlegen des Aufgaben- und Kompetenzbereichs und vieles mehr. Die Leitung, Aufsicht und die Ausübung der Aufgaben, kann an fachkundige Personen durch schriftliche Beauftragung übertragen werden.
Fortbildung und Prüfung
Servicewerkstätten benötigen entsprechend der Richtlinie der DGUV daher qualifizierte fachkundige Personen für Hochvolttechnik. Der LBT-Bundesverband bildet in der bundesweit standardisierten Fortbildung genau für die Belange der Branche weiter. Die Qualifizierung trägt zur Arbeitssicherheit für die Hochvolt-Technik, zur Gefährdungsbeurteilung und der damit verbundenen, praktischen Durchführung von Arbeiten an Hochvoltsystemen der Land- und Baumaschinentechnik sowie an Flurförderfahrzeugen bei.
Eigener Standard
In der Land- und Baumaschinentechnik findet sich, abweichend von anderen Bereichen wie beispielsweise dem Kfz-Service und der -Reparatur, eine hohe Produktvielfalt an Arbeitsgeräten, Anbaugeräten und Zusatzinstallationen, die zunehmend elektrisch be- und angetrieben werden, etwa Traktoren, Zugmaschinen, Anbaugeräte oder Hoflader. Dies bringt auch andere Gefährdungsbeurteilungen als im Pkw- oder Nfz-Service mit sich. Der LBT stimmt seine neuen Standards, Lehrgangsinhalte, die Richtlinien für die Durchführung der Qualifizierung und die Prüfungsinhalte daher mit anderen Verbänden und der DGUV ab. Die Schulung selbst findet ausschließlich in den vom LBT-Bundesverband zertifizierten Schulungsstätten mit festgelegter, standardisierter Ausstattung für den Bereich Hochvolt in der Land- und Baumaschinentechnik statt.
Erste Auditierung erfolgt
„Im vergangenen und in diesem Jahr haben wir mit der Auditierung von Schulungsstätten begonnen und damit die Grundlage für die Branche gelegt“, so Oelck. Zurzeit sind bereits neun Schulungsstätten zertifiziert, weitere sollen folgen. An diesen werden dann Schulungen und Prüfungen bis zur sogenannten Stufe 3 S durchgeführt. Im März hat zudem bereits eine „Train the Trainer“-Schulung des LBT Bundesverbands stattgefunden. Sobald die neue DGUV-Richtlinie veröffentlich ist, werden die auditierten Schulungsstätten die ersten Seminare für die Unternehmen anbieten. Nähere Infos gibt es direkt beim LBT-Bundesverband.