Unternehmensführung 2017-01-05T00:00:00Z Mindestlohn - Anstieg zum 01.01.2017

Der gesetzliche Mindestlohn ist ab dem 1. Januar 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde gestiegen.

Es ist die erste Anpassung der 2015 eingeführten Lohnuntergrenze. Die Steigerung von 0,34 Euro orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Was die Mindestlohnkommission bereits im vergangenen Juni festgesetzt hatte, hat die Regierung nun als Rechtsverordnung umgesetzt: Deshalb besteht Handlungsbedarf bezüglich der Anpassung von Verträgen und Zahlungen, teilen die Steuerberater und Rechtsanwälte von Roland Franz & Partner in einer Pressemitteilung mit.

Ausnahmen

Einige wenige Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gelten weiterhin, z.B. bei Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildenden, Teilnehmern an einer Maßnahme der Arbeitsförderung, ehrenamtlich tätigen Personen oder Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten. Die Ausnahmen bei Praktikanten sind in jedem Einzelfall besonders zu prüfen.

Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

Dabei sind die bestehenden Arbeitsverträge zu prüfen und gegebenenfalls, besonders im Hinblick auf die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, ab dem 1. Januar 2017 zu ändern. Aus der Grenze von 450 Euro ergibt sich rein rechnerisch eine maximale Arbeitszeit von 50,9 Stunden pro Monat. Besonderes Augenmerk sollte auf die Führung der Stundenzettel gerichtet werden!

Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung und den Erfahrungen aus der Beratungspraxis ist insbesondere bei der Anpassung vertraglicher Regelungen, dem Ausspruch von Änderungskündigungen sowie der Einführung von Betriebsvereinbarungen zur Anpassung der maßgeblichen Entgeltbestandteile Vorsicht geboten.

zuletzt editiert am 26. März 2021
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