Was ist dem Motorgeräte-Fachhandel im Lockdown erlaubt? Dieser Frage ist die Bundes-Fachgruppe Motorgeräte im LandBauTechnik-Bundesverband nachgegangen.
Demnach kommen die Experten der BuFa-MOT nach ersten Recherchen zum Stichwort Systemrelevanz zu folgendem Schluss.
Handwerkliche Dienstleistungen bleiben erlaubt
Handwerkliche Dienstleistungen wie der Geräte-Service und der Handel von Ersatzteilen sind gerade auch in Corona-Zeiten für die Gewährleistung der kritischen Infrastruktur unverzichtbar, da zum Beispiel die systemrelevanten Bereiche Land- und Forstwirtschaft in ihrer technischen Einsatzbereitschaft am Laufen gehalten und versorgt werden müssen. Ähnliches gilt mit Blick auf die Versorgung von Straßenmeistereien, Kommunalhöfen, der Bauwirtschaft oder Biokraftwerken. Jede Reparatur, Wartung, Instandsetzung oder Erstbefüllung ist demnach flächendeckend erlaubt, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Abgabe nur an gewerbliche Kunden erlaubt
Schwieriger ist die Lage beim Handel, also der Auslieferung von Maschinen, Fahrzeugen und Ersatzbeschaffungen. Hier gilt: Mit gewerblichen Abnehmern wie Landwirtschaft, Kommunen, Waldarbeitern, Gartenbauern, etc. ist er erlaubt. Der Handel mit Endverbrauchern, z.B. mit Motorgeräten oder Ersatzteilen etc. ist jedoch nicht vorgesehen. Hier rangiert der Motorgeräte-Fachhandel zu nah am „Einzelhandel“, ohne zum täglichen Bedarf zu gehören. Die BuFa-Mot empfiehlt daher, in Verkaufsausstellungen gegebenenfalls wie bereits im Frühjahr 2020 die Bereiche zu trennen oder zu sperren.
Ländergesetze beachten
Die BuFa-Mot weist weiter darauf hin, dass die rechtlichen Vorgaben bundesweit zwar einheitlich sind. Im Detail können sich die Regelungen nach Ländern, die letztlich die Verordnungsgeber sind, jedoch unterscheiden. So erlaubt Nordrhein-Westfalen bislang zum Beispiel auch das Abholen oder Ausliefern von online bestellter Ware, andere Bundesländer jedoch nicht. Um auf Nummer Sicher zu gehen sollte man daher stets regionale Vorgaben beachten.
Positionierung der Motoristen-Branchen als systemrelevant
Als systemrelevant gelten Tätigkeiten oder Dienstleistungen, die darauf abzielen, die Funktionstüchtigkeit staatlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen, unabdingbarer Einrichtungen und Infrastrukturen zu schützen und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen, teils lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen funktionsfähig zu halten. Auch Einrichtungen, ohne die eine Aufrechterhaltung der kritischen Infrastrukturen nicht möglich sind, zählen dazu. Bund und Länder haben sich darüber verständigt, welche Sektoren und Bereiche der kritischen Infrastruktur zuzurechnen sind. Demnach kommen die Bereiche Landmaschinen, Innenwirtschaft, Motor- und Kommunaltechnik sowie Baumaschinen nur zum Teil in den Genuss gewisser Vorzüge, etwa, was das Offenhalten der Werkstätten angeht. Die Branche ist zum Beispiel jedoch nicht so systemrelevant, dass ihr eine flächendeckende Erstversorgung mit Impfungen oder Schnelltests zustünde. Auch hierzu hat die BuFa-Mot detailliertes Material aufbereitet.