Am 1. Januar 2019 tritt bundesweit ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Ziel ist u.a. die nachhaltigere Verpackungsentsorgung. Auch auf manche im Handel kommen neue Pflichten zu.
Zum Jahresanfang tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Es löst dann die derzeit gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und gilt bis auf wenige Ausnahmen für alle Personen und Unternehmen, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen, inklusive Füllmaterial, in Verkehr bringen. Konkret kommen auf diese Wirtschaftsteilnehmer, die im Sinne des Gesetzes als Hersteller eingestuft werden, etliche neue Pflichten zu.
Erstinverkehrbringer in der Pflicht
So unterliegen ab Januar sämtliche Umverpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, der Systembeteiligungspflicht, also der kostenpflichtigen Beteiligung an einem oder mehreren dualen Systemen. Bis dato traf diese Forderung nur auf Verkaufsverpackungen zu. Zudem sind alle Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im Sinne des Gesetzes, also sämtliche Erstinverkehrbringer von Verpackungen, laut der Begründung zum Gesetzesentwurf, verpflichtet, sich unverzüglich zentral bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren zu lassen. Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen müssen dort alle Verpackungen in dem zentralen Verpackungsregister LUCID angezeigt werden.
Konsequenzen für Händler
In der Praxis sind von den neuen Vorschriften auch im Gartenfachhandel alle Anbieter, bzw. Unternehmen betroffen, die als Erstinverkehrbringer im Sinne des Gesetzes einzustufen sind. Dies ist z. B. für Generalimporteure relevant oder bei Händlern, die selbst verpacken (ggf. auch beim Vertrieb von Eigenmarken). Trifft dies auf einen Betrieb zu, sollte der sich unbedingt bei der ZSVR registrieren und seine Verpackungen im Zentralregister LUCID erfassen lassen sowie die Beteiligung an einem oder mehreren Rückhol-Systemen eingehen. Eine umfangreiche Aufbereitung dieses Themas mit Angaben zu weiteren Details bei der Meldung und Registrierung lesen Sie in der kommenden Ausgabe von MOTORIST , die Mitte Dezember erscheint.