Ab dem 27. November akzeptieren die meisten öffentlichen Auftraggeber nur noch E-Rechnungen, die den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 entsprechen.
Konkret bedeutet dies, dass Papierrechnungen sowie elektronisch übermittelte Rechnungen, die nicht das passende Format aufweisen, ab diesem Stichtag nicht mehr akzeptiert werden. Dazu zählen insbesondere PDF-Dateien oder TIFF-Dateien. Die Änderung tritt mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55 in Kraft. Nach deren Vorgaben beinhalten E-Rechnungen den Rechnungsinhalt in Form strukturierter Datensätze (sog. XRechnungen), sodass sie elektronisch versendet und
automatisch weiterverarbeitet werden können.
