Motoristen-Werkstätten dürfen auch in Bayern trotz der Covid-19-Beschränkungen geöffnet bleiben. Sowohl Reparaturen als auch die Ausgabe von Reparaturgut sind ebenfalls weiterhin möglich.
Nach der Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern gilt für Motoristen-Werkstätten dasselbe wie für KfZ-Werkstätten: Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt und damit auch einer Motoristen-Werkstatt, ist grundsätzlich ein triftiger Grund, aufgrund dessen man die Wohnung verlassen darf. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für den Motoristen-Fachhandel bedeutet das, dass die Werkstätten geöffnet bleiben dürfen, Reparaturen und die Ausgabe (auch Lieferung) von Rasenmähern beispielsweise sind also möglich. Genauso können Kunden ihren Rasenmäher zur Reparatur in der Werkstatt vorbei bringen.
So das offizielle Statement des Landratsamts Coburg auf eine Anfrage der Sümo e.G. am gestrigen Donnerstag. Die Kunden sollten jedoch genau hinterfragen, ob der Einsatz ihres Rasenmähers tatsächlich jetzt notwendig ist oder ob das Rasenmähen nicht noch etwas warten kann, heißt es weiter.
