Brandgefahr-Akku
Wer Akkus lagert, sollte auch seinen Versichererungschutz im Auge haben.

Werkstatt 20. December 2022 Rechtssicherheit bei Akkulagerung

Wer Lithiumbatterien und Akkus lagert, sollte sich einen Überblick verschaffen, wie er diesen Tatbestand auch versicherungstechnisch umfänglich absichert. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem Merkblatt zum Thema hin.

Zu den spezifischen Gefahren in der Lithium-Batterien-Technologie zählt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwa die Selbstentzündung. Diese kann heftige Brandereignisse in Verbindung mit einer sehr schnellen Brandausbreitung zur Folge haben. Die damit einhergehenden Risiken stellen besondere Anforderungen an den Brandschutz dar, so der GDV. Welche Vorkehrungen im Detail bei der Lagerung getroffen werden müssen, obliegt dem Einzelfall. Dabei spielt zum Beispiel die Beschaffenheit der Lithium-Batterien, die einen Sammelbegriff für viele verschiedene Batterien und Akkus darstellen, eine Rolle.

Separiert lagern oder im Spezialschrank?

Denkbare Maßnahmen für die Lagerung von Lithium-Batterien mit hoher Leistung sind demnach zum Beispiel die Separierung und mengenbegrenzte Lagerung in feuerbeständig abgetrennten Bereichen oder mit Einhaltung eines Sicherheitsabstands in Form räumlicher Trennung von 5 Metern sowie automatische Löschanlagen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich daher auch als Händler, der neuwertige Lithium-Akkus oder Geräte, die mit diesen bestückt sind, lagert, mit seinem Versicherungsdienstleister besprechen, welche Sicherungsmaßnahmen erfüllt sein müssen, um im Schadensfall verlässlich abgesichert zu sein. Diese Fakten und mehr sind nachzulesen in einem Merkblatt des GDV.

zuletzt editiert am 26.03.2021