Remarc hat die freiwillige Herstellergarantie für alle ab dem 1. Oktober 2026 ausgelieferten motorgetriebenen Garten- und Reinigungsgeräte auf bis zu fünf Jahre erweitert. Die konkrete Garantiedauer richtet sich nach der Art der Nutzung.
Private Endkunden erhalten fünf Jahre Herstellergarantie auf mechanische Hauptkomponenten und zwei Jahre auf elektrische, elektronische und elektromechanische Komponenten. Für gewerbliche Anwender gelten drei bzw. zwei Jahre. Bei Lohnunternehmen, Vermietunternehmen sowie Geräten im gewerblichen Verleih oder Dauereinsatz beträgt die Garantie jeweils zwei Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum gemäß Kaufbeleg oder Rechnung. Dem verlängerten Garantieversprechen voraus ging eine umfassende Überarbeitung des Produktprogramms mit optimierter Antriebstechnik u.a. durch Honda und EGO, hochwertigen Komponenten, konstruktiven Verbesserungen, höherer Performance und erweiterten Funktionen, heißt es aus Uplengen. Dazu zählen je nach Modell beispielsweise robustere Messer, bessere Wartungsfreundlichkeit, ein leicht abklappbarer Turm oder die Silent-Geräuschdämmung beim Kompostmeister. Insgesamt möchte man so den eigenen Qualitätsanspruch an langlebige Garten- und Reinigungstechnik aus Deutschland unterstreichen, auch für die Zeit nach dem Kauf. So setzt Remarc traditionell auf robuste Konstruktionen, eine hohe Fertigungstiefe und möglichst viele eigene Kompetenzen von der Entwicklung bis zur Fertigung.
