Unternehmensführung 2011-07-08T00:00:00Z Schlussstrich ziehen aber bitte richtig!

Der Motorist Stock hat in einem persönlichen Erfahrungsbericht darüber berichtet, was er mit Banken, Steuerberatern und potentiellen Übernehmern bei dem Versuch erlebt hat, seinen Betrieb zu übergeben.

Sein Beispiel soll Kollegen in ähnlicher Situation vor groben Fehlern bewahren. Als Ergänzung folgt hier die Darstellung eines Fachmannes, der die Problematik Schließung / Übernahme aus unabhängiger Sicht betrachtet.

Irgendwann kommt für jeden der Tag auch für einen Motoristen wo der Schlussstrich gezogen, wo abgerechnet wird. Der Tag, an dem die Firma an einen Nachfolger übergeben oder die Firma geschlossen wird, weil kein Nachfolger da ist bzw. weil sich kein Käufer findet. Betrachtet man die Alterspyramide in Deutschland, so wundert man sich nicht, wenn in den nächsten Jahren auch viele Motoristen von dieser finalen Frage betroffen sein werden. Baut man ein Lebenswerk mit einem Motoristenbetrieb auf, der floriert und über Jahre erfolgreich und gewinnbringend geführt wird, so hängt am Ende der Tage, wenn der Betrieb übergeben wird, oft Enttäuschung und Ernüchterung über den Betroffenen wie eine dunkle Wolke. Soll das alles gewesen sein? Habe ich dafür Stunden, Tage, Jahre eingesetzt, gearbeitet, verzichtet? So wird es vielen gehen, weil jeder Motorist auch emotional an seinem Betrieb hängt. Es steckt "Herzblut" mit im Betrieb, wie man so schön sagt. Besser ist es jedoch, wenn man die Emotionen vor der Türe lässt und rechtzeitig und früh den Abschluss oder die Übergabe plant. Wie immer im Leben kommt dann, wie von außen übergestülpt, ohnehin die aktuelle konjunkturelle Lage, die Eckdaten der Finanzwirtschaft, das geltende Steuerrecht und die lokale Situation zum Zeitpunkt der Übergabe hinzu. Emotionen helfen da nicht viel. Enttäuschungen sind dann eher die Regel als die Ausnahme. Was kann man also tun, wenn man den Betrieb verkaufen oder übergeben will?

Rechtzeitig planen

Das wohl Wichtigste ist, sich frühzeitig einen Plan zu erarbeiten. Frühzeitig meint hier mindestens fünf Jahre vor dem geplanten Verkauf oder der Übergabe. Besser ist noch früher mit der Planung zu beginnen. Warum so früh? Um alle Aspekte der Übergabe oder des Verkaufs zu planen und die Pläne in die Tat umzusetzen, muss der Betrieb gründlich geprüft werden. Eine schonungslose Analyse des Betriebsvermögens und eine realistische Bewertung der Werte sind unablässig. Sehr häufig betrifft dies die Lagerbestände an Ersatzteilen und an Fertigware. Natürlich hat dies oder jenes Ersatzteil viel gekostet. Wenn es sich aber seit Jahren nicht vom Lager wegbewegt hat, ist der tatsächliche Wert zweifelhaft. Sprechen Sie die Möglichkeiten der Abwertung von überalterten Ersatzteilen mit Ihrem Steuerberater durch und bewerten Sie das Lager neu. Oft kann das nicht in ein Jahr hineingepackt werden, so dass Sie mehrere Jahre dafür brauchen. Machen Sie dazu einen Plan, was wann in der Lagerbewertung neu bewertet wird. Versuchen Sie unbedingt durch Abverkauf und Aktionen die "Penner" aus Ihrem Lager und Geschäft zu verbannen und durch "Renner" zu ersetzen, um so zu einer höheren Umschlagshäufigkeit zu kommen, die sich in einer günstigen Quote ausdrücken lässt. Je nach Lage des Geschäftes (ländlich oder städtisch) müssen auch die Geschäftsräume, Immobilien und Grundstücke dem tatsächlichen Wert angepasst werden, weil sich über die Jahre regionale Verschiebungen ergeben haben. Eventuell ist es ratsam, auch noch in die Gebäudesubstanz zu investieren, um den Immobilienwert zu steigern. Heute fallen z. B. ältere Immobilien stark im Wert, wenn sie energetisch nicht auf der Höhe der Zeit sind. Ebenso sollte man den optischen Gesichtspunkt des Gesamtobjektes kritisch beleuchten und rechtzeitig vor der Übergabe versuchen, durch Schönheitsreparaturen, Umgestaltungen und dergleichen den Wert zu steigern. Auch deshalb ist ein rechtzeitiger Beginn der Planung für einen Ausstieg aus dem Geschäft notwendig.

Personalpolitik

Überdenken Sie die Personalpolitik, wenn Sie das Geschäft an einen Nachkommen übergeben wollen, rechtzeitig. Die Vererbung des Betriebs an Sohn oder Tochter kann nur dann steuerfrei bleiben, wenn die Anzahl des Personals über zehn Jahre gleich bleibt. Deshalb den Personalbestand vor der Übergabe auf das für den Betrieb notwendige Minimum herunterfahren und mit befristeten Verträgen oder Leiharbeitern arbeiten. Sollte in den Jahren nach der Übergabe betriebsbedingt die Personaldecke gestreckt werden müssen, könnten Nachforderungen des Finanzamtes mit Erbschaftssteuer anstehen. Deshalb: Personaldecke vor der Übergabe herunterfahren. Notwendige Hilfskräfte leihen oder mit befristeten Arbeitsverträgen arbeiten, denn die zählen bei der Festlegung des Mitarbeiterstammes bei der Betriebsübergabe nicht mit. Nach der Übergabe kann der Nachfolger in Sachen Personal so verfahren wie er möchte. Das beeinflusst das Erbschaftssteuerrecht nicht mehr. Aber auch Betriebe, die an eine Übergabe an Fremde durch Verkauf oder Verkauf auf Rentenbasis denken, sollten sich bezüglich des Personalbestandes Gedanken machen, um die Kennzahlen für den Umsatz pro Mitarbeiter günstig zu gestalten. Viel kann durch organisatorische Veränderungen im Betrieb effizienter gestaltet werden. Frühzeitig sollte auch die Bankenplanung einsetzen. Banken können nur mit Fakten beeindruckt werden. Sorgen Sie dafür, dass durch attraktive Aktionen und ein interessantes Marketingpaket die Kennzahlen für Anzahl der Kunden, Umsatzwachstum, Kostenentwicklung und dergleichen über einen langen Zeitraum steigen, so dass der übernehmende Nachfolger die positiven Zahlen bei der Bank präsentieren kann. Dagegen schlägt sich ein langsames Zurückfahren der eigenen Aktivitäten weil man ja aufhören möchte in einem sinkenden Firmenwert nieder. Deshalb die Empfehlung, die eigene Firma in den letzten fünf Jahren vor der geplanten Übergabe hübsch zu schmücken wie eine Braut. Was nutzen Ihnen sonst Interessenten, wenn die keine Finanzierung zustande bringen, weil Banken den Übernehmern Kredite verweigern, da sie ein zu hohes Risiko sehen. Bewerten Sie auch den Standort und den Kundenstamm. Auch hier müssen Zahlen erarbeitet werden. Dabei geht es beispielsweise um den Verkehr auf der Anliegerstraße, falls Sie Ihr Geschäft an einer belebten Straße haben, oder die Größe des eigenen Einzugsgebietes.

Beratungsstellen nutzen

Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit der Industrie- und Handelskammer. Die haben Beratungsstellen zum Thema "Vererbung", "Übergabe" oder "Schließung" von Unternehmen. Gehen Sie vorbereitet dort hin. Je besser Sie vorinformiert sind und je besser Sie Ihre Vorstellungen formulieren können, umso besser kann die Beratung sein. "Ich wollte mal nachfragen was ich machen muss, wenn ich meinen Betrieb verkaufen will", reicht da sicherlich nicht aus.

Mitarbeiter beteiligen

Wenn Sie niemanden aus der Familie haben, der den Betrieb weiterführt, planen Sie lange vor der Übergabe und stellen einen fähigen Mitarbeiter ein, der eventuell auch den Betrieb übernehmen will. Ändern Sie gegebenenfalls die Rechtsform und beteiligen Sie den potentiellen Übernehmer schon mit Anteilen am Betrieb. Lange vor der Übergabe sollten Sie auch Ihr Produktportfolio trimmen. Dabei kann es durchaus auch einmal heißen, sich von langjährigen Lieferanten zu trennen, weil sie zu wettbewerbsstark in ihrem Einzugsgebiet operieren. Nehmen Sie Marken auf, die ziehen, die Ihnen mehr Kunden ins Geschäft bringen. Kurz: Seien Sie opportunistisch mit Blick auf ihr Sortiment und führen Sie das, was Ihnen hilft, den Betrieb bestmöglich zu veräußern.

Den Ausstieg planen

Sollten alle Bemühungen scheitern, den Betrieb zu veräußern, planen Sie mit Ihrem Steuerberater rechtzeitig den Ausstieg. Auch hier sollten die Lagerbestände heruntergefahren werden, besonders das Ersatzteillager betreffend. Sprechen Sie mit einem vertrauten Konkurrenten in Ihrer Region und versuchen Sie, mit ihm abzusprechen, dass er nach und nach die Reparaturen durchführt. Fragen Sie ihn auch, ob er eventuell Personal übernimmt. So können Sie Kosten abbauen und trotzdem noch am Service verdienen.

Besonderheit GmbH

Falls Ihr Betrieb eine GmbH ist, gelten ganz feste Regeln zur Liquidation des Betriebs. Ihr Finanzamt informiert Sie gerne. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Unter Umständen ist ein Ruhen der GmbH für Sie günstiger als eine Liquidation.

Fazit

Es gibt viel zu beachten, wenn man seinen Betrieb veräußern will. Eine umfassende und frühzeitige Planung und emotionsloses Handeln bringen Ihnen mehr Ertrag für Ihr Lebenswerk. Am Ende stehen Ihre Abschlussbilanz und die Eröffnungsbilanz des Nachfolgers. Gestalten Sie das so, dass die Buchhalternase in der Bilanz ihnen nicht vor kommt wie die sprichwörtliche "lange Nase".

zuletzt editiert am 26. März 2021
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