2018-10-26T00:00:00Z Stihl unterliegt in französischem Kartellstreit

Französische Wettbewerbsbehörde verklagt Stihl zu Millionenstrafe. Stihl erwägt Rechtsmittel.

Die französische Wettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence) hat Stihl zur Zahlung eines hohen Bußgelds verurteilt. Laut Medienberichten beläuft sich dieses auf sieben Millionen Euro. Damit ahndet die Behörde die aus ihrer Sicht in Teilen unrechtmäßige, selektive Online-Vertriebspolitik von Stihl in Frankreich. Bereits im September 2017 wurde diesbezüglich ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. In der Kritik stand, dass Stihl den Online-Vertrieb bestimmter Produkte insbesondere über Drittplattformen mit Hinweis auf die Notwendigkeit einer fachgerechten Einweisung bei Übergabe eingeschränkt hatte. Seit 2014 habe das Unternehmen ausführliche Bestimmungen zum Online-Vertrieb in die Vereinbarungen mit seinen Fachhändlern aufgenommen, heißt es dazu in einer offiziellen Stellungnahme von Stihl. Demzufolge können Kunden Produkte online kaufen und sich zusenden lassen. Geräte, bei denen eine umfassende direkte und persönliche Einweisung für eine sichere Handhabung unverzichtbar ist, z. B. Motorsägen, können online gekauft werden, müssen dem Kunden aber persönlich durch den jeweiligen Fachhändler übergeben werden. Aus Sicherheitsgründen können die Fachhändler diese Produkte nicht über einen Dritten an die Kunden versenden. Zudem sehen die Fachhandelsvereinbarungen vor, dass Stihl-Produkte nicht über erkennbar von Dritten betriebene Plattformen verkauft werden dürfen, heißt es weiter.

Stihl beruft sich auf Sicherheitsaspekt

Dieser Umstand wurde in dem Verfahren, das nun zum Abschluss gekommen ist geprüft. Die Kartellbehörde kam dabei laut Aussage von Stihl zu dem Schluss, dass das Unternehmen dazu berechtigt ist, Produkte wie z. B. Motorsägen in einem selektiven Vertriebssystem zu vertreiben und Beratung und Service anzufordern, um die Sicherheit der Kunden sowie die korrekte Anwendung der Produkte zu gewährleisten. Darüber hinaus habe die französische Wettbewerbsbehörde entschieden, dass das Drittplattformverbot kartellrechtlich zulässig ist. Stihl behält sich daher das Recht vor, gegen die Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde Rechtsmittel einzulegen. Der Stihl Fachhandel wird in Kürze weitere Informationen zum Umfang der Vertragspflichten erhalten.

Waiblinger sehen sich im Recht

Die Entscheidung steht aus Sicht von Stihl insoweit im Einklang mit anderen Entscheidungen zum Schutz der Marke und der Qualität von Produkten, die über ein selektives Vertriebssystem vertrieben werden. Dennoch verlangt die französische Wettbewerbsbehörde, dass die Waiblinger die aktuellen Bestimmungen des Online-Verkaufs, der die persönliche Beratung und Einweisung erfordert, überarbeiten müssen. In mehreren ähnlich gelagerten Fällen wurden die angegriffenen Bestimmungen durch andere europäische Kartellbehörden nicht beanstandet. Daher ist Stihl der festen Überzeugung, dass die angegriffenen Bestimmungen notwendig und kartellrechtlich zulässig sind, um den Sicherheitsbedürfnissen der Kunden gerecht zu werden. 

zuletzt editiert am 26. März 2021
Newsletter