Das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat Anfang Juni 2016 eine Pressemitteilung bezüglich einer im Herbst 2015 durchgeführten Überprüfung von zwölf Rasenrobotern veröffentlicht.
Von den zwölf untersuchten Geräten wiesen zehn Maschinen Mängel bei der Kennzeichnung oder den Sicherheitseinrichtungen auf.
Im November 2015 hat der Industrieverband Garten (IVG) e.V. gemeinsam mit Verbandsmitgliedern, der Marktüberwachung, den nationalen Prüfstellen sowie der nationalen Geschäftsstelle für die Normung über die Überarbeitung der aktuellen Normen EN 50636-23107:2015 und der IEC 60335-2-107 gesprochen. Das Ergebnis ist, dass bereits im März 2016 ein neuer Normenvorschlag vorgelegt wurde, der kurzfristig auf internationaler Ebene bearbeitet wird.
Da alle Hersteller und Verbände auf nationaler und internationaler Ebene mit Hochdruck an der Optimierung arbeiten, geht der IVG davon aus, dass die Ergänzungen zu den entsprechenden Normen noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Nichtsdestotrotz muss darauf hingewiesen werden, dass es sich auch bei diesen Geräten funktionsbedingt um Maschinen handelt, bei denen ein gewisses Restrisiko nicht zu vermeiden ist.
Zum Schutz der Anwender und dritter Personen ist es unabdingbar, dass die Anforderungen der mitgelieferten Bedienungsanleitung eingehalten werden.