+++ aktualisiert am 23. März +++ Aufgrund der Corona-Pandemie haben Bund und Länder massive Einschränkungen im öffentlichen Leben veranlasst. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte können in vielen Städten weiter öffnen - sofern das Ansteckungsrisiko stark reduziert ist.
Nach einem Beschluss von Bund und Ländern dürfen derzeit nur noch Einrichtungen zur Daseinsvorsorge weiter öffnen. Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Eine Öffnung der Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte ist demnach unter bestimmten Voraussetzungen in vielen Bundesländern weiterhin möglich. Sie erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
Unterstützung für den grünen Fachhandel
Um ihre Mitglieder zu unterstützen, haben der VDG, der Zentralverband Gartenbau (ZVG), der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB) und der Industrieverband Garten (IVG) gemeinsam ein Dokument mit konkreten Handlungsempfehlungen ausgearbeitet. Es wird regelmäßig aktualisiert. Zudem wurde ein ein Plakat erstellt, das Händler in ihren Filialen aufhängen sollen. Das Plakat kann hier heruntergeladen werden. In einer Dropbox sind alle relevanten Dokumente, darunter auch eine Vorlage für einen Brief an die lokale Politik inklusive Selbstverpflichtung, abgelegt und stehen zum Download zur Verfügung.
Keine einheitliche Regelung
Der deutschlandweiten Regelung zum Trotz haben einige Bundesländer noch strengere Richtlinien festgelget, die auch die Öffnung von Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkten vorerst untersagen. In Bayern und Sachsen ist das seit dem 21. März 2020 der Fall. Auch Mecklenburg-Vorpommern will ab dem 24. März eine Schließung anordnen. In einzelnen Städten anderer Bundesländer wie in Osnabrück gelten ebenfalls Anweisungen, die Märkte zuzumachen.
Hinweis der Redaktion: Da sich die Situation bzgl. der Öffnung schnell ändert, bitten wir für weitere Informationen die Hinweise der einzelnen Bundesländer bzw. Kommunen zu beachten.