Seit dem 12. Dezember gilt für Baumärkte in Niedersachsen die 2G-Regelung. Das könnte auch Konsequenzen für Motoristen haben.
Demnach hat die Landesregierung von Niedersachsen die Corona-Schutzverordnung verschärft. Seit 12. Dezember dürfen in Niedersachsen viele Geschäfte nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden. Baumärkte zählen nicht zu den sogenannten Grundversorgern, in denen noch eine 3 G-Regelung zulässig ist. Damit ist Niedersachsen das vierte Bundesland, das die 3G-Regel in Baumärkten kippt. Auch in Sachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist Ungeimpften ein Zugang zum Baumarkt nicht mehr gestattet. Motoristen, die sich an der Baumarktregel orientieren, sollten daher einmal mehr ihre Öffnungsoptionen prüfen.
