Ein großes Frachtschiff im Containerhafen, beladen mit zahlreichen Containern, während Kräne im Hintergrund zu sehen sind.
Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Aktuell 2025-11-20T15:23:13.317Z Antidumpingverfahren gegen Mähroboter aus China

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend chinesischer Mähroboter eingeleitet. Ob daraus konkrete Schritte wie Zölle folgen, ist offen. Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Vorläufige Maßnahmen wären grundsätzlich möglich.

Veröffentlicht wurde die „Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Rasenmährobotern mit Ursprung in der Volksrepublik China“ mit dem Aktenzeichen (C/2025/6235) am 19. November 2025. Darin heißt es: Der Kommission liegt ein Antrag nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern vor, dem zufolge die Einfuhren von Rasenmährobotern mit Ursprung in der Volksrepublik China gedumpt sind und dadurch den Wirtschaftszweig der Union schädigen.“ Eingereicht wurde der Antrag nach einem entsprechenden Verfahren am 6. Oktober 2025 von der Husqvarna Manufacturing CZ s.r.o., wie es in der Bekanntmachung heißt „im Sinne des Artikels 5 Absatz 4 der Grundverordnung vom Wirtschaftszweig der Union für Rasenmähroboter“.

Diese Ware ist betroffen

Betroffen von der Untersuchung durch die Europäische Kommission sind wörtlich „Mähroboter mit Elektromotor, die ohne direkte menschliche Steuerung Gras schneiden können“, ebenso die für ihren Betrieb erforderliche Sekundärausrüstung wie Ladestationen oder weitere Ausrüstung, die für die korrekte Navigation des Rasenmähroboters erforderlich sind, beispielsweise Begrenzungskabel oder kabellose Alternativen wie Antennen.

Verfahrensbegründung

Im Raum steht der von Husqvarna Manufacturing CZ vorgebrachte Einwand, dass im Wettbewerb mit Mährobotern aus der VR China nennenswerte Verzerrungen bestehen, die in die Bereiche Produktion und Verkauf hineinspielen. Angeführt wurden hier die staatliche Präsenz im Allgemeinen, Vorschriften im Bereich des Insolvenz- und Eigentumsrechts sowie Verzerrungen in Bezug auf Grund und Boden, Energie, Kapital, Rohstoffe und Arbeit, die die chinesischen Mähroboter auf dem Markt begünstigten. Mit Blick auf akkubetriebene Mähroboter wies man zudem auf Verzerrungen hin, die damit zusammenhingen, dass mehrere Hersteller und die Hersteller einschlägiger Bauteile wie Akkus direkt oder zu einem erheblichen Anteil im Eigentum der chinesischen Behörden stünden und somit eine direkte staatliche Kontrolle ermöglichten. Auch würden die chinesische Rasenmähroboterindustrie und ihre vorgelagerten Industrien direkt gefördert, etwa mit dem 14. Fünfjahresplan und dem Roboterplan, der Strategie „Made in China 2025“, Beschlüssen des Staatsrats oder den Leitlinien zur künstlichen Intelligenz. Husqvarna führte außerdem an, dass die Einfuhren der untersuchten Ware aus China in absoluten Zahlen und gemessen am Marktanteil insgesamt gestiegen sind und dass sich die Menge und die Preise der eingeführten Mähroboter u.a. auf die Verkaufsmengen, die in Rechnung gestellten Preise und den Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union negativ ausgewirkt haben und dadurch die Gesamtergebnisse, die finanzielle Lage und die Beschäftigungssituation des Wirtschaftszweigs der Union sehr nachteilig beeinflusst haben.

Nächste Schritte

Die Europäische Kommission sieht die Einleitung eines Verfahrens zunächst als gerechtfertigt an und leitet daher eine entsprechende Untersuchung ein. Bei dieser wird geprüft, ob, so wörtlich „die untersuchte Ware mit Ursprung im betroffenen Land gedumpt ist und ob der Wirtschaftszweig der Union durch die gedumpten Einfuhren geschädigt wird.“ Sollte sich dies bestätigen, wird nach Artikel 21 der Grundverordnung weiter geprüft, ob die Einführung von Maßnahmen nicht etwa dem Unionsinteresse zuwiderläuft. Hierbei können auch Verbraucherorganisationen gehört werden. In jedem Fall beabsichtigt die EU-Kommission, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen, um dann gegebenenfalls auch rückwirkend Antidumpingzölle erheben zu können. Hierzu folgt eine separate Verordnung.

Zeitplan

Nach Artikel 6 Absatz 9 der Grundverordnung wird die Untersuchung innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der aktuellen Bekanntmachung abgeschlossen. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Grundverordnung können vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, und zwar spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Sollte die Kommission vorläufige Zölle einführen, teilt sie dies vier Wochen vorher mit. Interessierte Partein, die zu dem Verfahren Stellung nehmen möchten, müssen gewisse Formen und Fristen einhalten, die in der Bekanntmachung ausführlich erläutert sind.

Statement Husqvarna

Ein Statement von Husqvarna gibt es bereits: „Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage einer ordnungsgemäß begründeten Beschwerde eine Antidumpinguntersuchung zu Einfuhren von Mährobotern aus China eingeleitet. Nun ist es Aufgabe der Kommission zu prüfen, ob es angemessen ist, den fairen Wettbewerb zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Markt für Mähroboter durch die Einführung von Antidumpingzöllen zu schaffen. Wir wollen der Untersuchung nicht vorgreifen, sondern warten die Schlussfolgerungen der Kommission ab.“

Händlerstimmmen

Reaktionen hat das Antidumpingverfahren auch im Handel ausgelöst. Die Kommentare auf den social Media Kanälen zeigen, wie sehr das Thema polarisiert. Während die einen den Schritt begrüßen, führen andere wie Moritz Wirth, Geschäftsführer Momo' s Motorgeräte, den Vergleich zur deutschen Automobilindustrie an: „Für mich erinnert das Ganze stark an die Entwicklung, die wir vor ein paar Jahren in der Automobilindustrie gesehen haben. Viele große Autohersteller haben sich über Jahrzehnte auf ihren Erfolgen ausgeruht. Die Marke war stark, der Markt war stabil – und man glaubte, dass das ewig so bleibt. Doch dann kamen neue Player mit moderner Technik, besseren Softwarelösungen, innovativen Konzepten und deutlich mehr Tempo. Plötzlich standen die Platzhirsche mit dem Rücken zur Wand, weil sie den technologischen Wandel zu spät erkannt und zu langsam umgesetzt hatten. Und genau dieses Muster sehe ich jetzt bei Husqvarna. Der Mährobotermarkt ist in den letzten Jahren massiv in Richtung RTK, KI, Sensorik, smarte Navigation, App-Ökosysteme und kurze Innovationszyklen gegangen. Währenddessen hat Husqvarna zu lange an klassischen Strukturen festgehalten und den technologischen Abstand unterschätzt. Die aktuellen Personalwechsel und das Antidumpingverfahren wirken auf mich wie deutliche Zeichen von Druck, Unruhe und Angst vor weiterem Marktanteilsverlust – ähnlich wie damals, als die Autoindustrie plötzlich gemerkt hat, dass Tesla und andere Newcomer ihnen technisch davongezogen waren. Am Ende bleibt für mich klar: Technische Innovation lässt sich nicht durch politische Maßnahmen ersetzen. Der Kunde entscheidet über Bedienbarkeit, Stabilität, Leistung und Preis-Leistung. Genau das erleben wir aktuell auch im Mährobotermarkt – und die Dynamik wird 2026 vermutlich noch stärker. Das ist meine ehrliche Einschätzung aus Sicht eines Fachhändlers, der die Entwicklung seit Jahren im Alltag bei Kunden und Herstellern erlebt.“

Händler und Motorist-Autor Ekkehard Musche teilt diese Ansicht: „Grundsätzlich gilt doch mal, ob ein Produkt mit seinen Funktionseigenschaften für den Markt relevant ist und damit seine Berechtigung hat. Im Fall einer Großzahl chinesischer Robotermäher wie Segway, Sunseeker, Kress oder EGO ist das der Fall. In kürzester Zeit haben sie Dank Innovation und schneller Produktion einen großen Anteil gewonnen. Rein technisch gesehen sind sie sogar führend in puncto Mähqualität, Bedienung und Funktionalität. Das Argument des Preisdumpings ist zwar berechtigt, aber zu kurz gegriffen. Denn EU-Förderungen und Subventionen ermöglichen auch dem europäischen Markt Vorteile gegenüber dem Ausland. Natürlich sollten die eingeführten Robotermäher allen europäischen Vorschriften entsprechen, sicher, reparaturfähig und mit einem entsprechenden After-Sales-Service ausgestattet sein. In diesem Zusammenhang muss man auch immer bedenken, dass der mit Strafzöllen betroffene Staat auch einfach den Spieß umdrehen könnte und das würde unserer Wirtschaft sehr, sehr weh tun. Verhandlungen sollten da den Vorrang vor juristischen Maßnahmen haben.“

Auch Motorist hat dazu eine Meinung, wie Sie im unten stehenden Kommentar lesen können. Ebenso in der Dezember-Ausgabe werden wir das Thema vertiefen.

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zuletzt editiert am 09. Dezember 2025