Portrait von Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LBT Bundesverband.
Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LBT Bundesverband. (Quelle: LBT Bundesverband)

Verbände & Organisationen 5. April 2023 EU Recht auf Reparatur: Handwerk und LBT-Branche sehen Nachbesserungsbedarf

Mit deutlichen Forderungen nach Verbesserungen haben Handwerk und LBT-Branche den am 22. März veröffentlichte Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Recht auf Reparatur aufgenommen.

Das sogenannte „Recht auf Reparatur“, das durch das EU-Papier sichergestellt werden soll, folgt dem Green-Deal. Es zielt drauf ab, das Abfallaufkommen zu senken und wertvolle Materialien nicht zu verschwenden. Verbraucherinnen und Verbrauchern werden mit ihm mehr Möglichkeiten geschaffen, erworbene Waren reparieren zu lassen. Zu den wesentlichen Aspekten des Richtlinienvorschlags zählt die Reparatur von Waren bei Mängeln, die nicht von der Haftung abgedeckt sind. Das bedeutet, insbesondere Reparaturen von Mängeln, die nach der Gewährleistungsfrist auftreten, werden hier erfasst.

Konkrete Vorgaben durch „Reparaturinformationsformular“

Dazu ist die Einführung eines europäischen Reparaturinformationsformulars vorgesehen, das Betriebe, die Reparaturdienstleistungen anbieten, Verbrauchern auf Nachfrage vor Vertragsschluss übermitteln müssen. Dieses muss umfangreiche Informationen zur Reparaturdienstleistung enthalten, wie etwa Kontaktinformationen, Angaben zum Preis und zur Reparaturdauer. Eine Verpflichtung zur Reparatur soll für Hersteller nur dann entfallen, sofern die Reparatur unmöglich ist. Andererseits müssen diese künftig aber sicherstellen, dass unabhängige Reparaturdienstleister Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Werkzeugen haben. Die Mitgliedsstaaten der EU werden zudem dazu verpflichtet, eine Online-Plattform bereitzustellen, auf denen Verbraucher Reparaturdienstleister und Verkäufer aufbereiteter Waren suchen und kontaktieren können. Die Registrierung auf der Plattform soll für Betriebe auf freiwilliger Basis erfolgen.

Weniger Bürokratie, mehr echte Lösungen gefordert

Kritik an diesem Vorgehen kommt aus der Praxis. So mahnt Dirk Palige, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, an, dass mehr Verbraucherrechte alleine nicht ausreichen, um Reparaturen und Nachhaltigkeit weiter zu fördern. Auch die technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssten stimmen. Auch müssten die Produkte technisch zu reparieren sein und Ersatzteile uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Handwerksbetriebe benötigten daher einen fairen Datenzugang, um das jeweilige Produkt passgenau reparieren zu können. Außerdem müsse eine Reparatur kostengünstig angeboten werden können, um sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver zu machen. Mit der Einführung eines europäischen Reparaturinformationsformulars geht die Europäische Kommission allerdings in die entgegengesetzte Richtung, bemängelt Palige: „Statt neuer, bürokratiearmer Regelungen werden vielmehr bereits bestehende Informationspflichten erneut geregelt. Der Vorschlag der Kommission muss dringend nachgebessert werden.“

Realistische Gewährleistungskonditionen angemahnt

Climmar-Generalsekretär Friedrich Trosse, vom europäischen Dachverband der LandBauTechnik in Brüssel, schließt sich dem an: „Die angefragte Reparatur muss stets wirtschaftlich auskömmlich sein, um im Wettbewerb bestehen zu können. In unserer Branche pflegen wir hierzu, z.B. mit den Fabrikatsvereinigungen in Deutschland, einen konsensorientierten Umgang mit unseren Herstellern, z.B. in der Gestaltung von praxisgerechten und kostendeckenden Gewährleistungskonditionen. Trosse verweist zusätzlich auf Redundanzen beim Formular: „Zum einen regelt es bereits bestehende Informationspflichten erneut, sodass eine Dopplung entsteht, zum anderen sind weitere Angaben, die dabei abgefragt werden, nicht umgehend von vornherein bestimmbar.“

LBT Bundesverband befürchtet Rechtsunsicherheiten

Die Einwände teilt auch der LandBauTechnik Bundesverband e.V.: „Die Erbringung der handwerklichen Reparaturleistungen sind in unserer Branche nur mit entsprechend handwerklich autorisierten und qualifizierten Fachbetrieben und Fachkräften möglich, die bestmöglich gefördert werden müssen. Die Dauer der Reparatur ist nicht immer vorher schon abzusehen! Ich sehe die Gefahr, dass Handwerksbetriebe, die Reparaturdienstleistungen anbieten, Rechtsunsicherheiten im Dreiecksverhältnis Kunde, Händler und Hersteller gegenüberstehen“, erklärt LBT Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Oelck. Problematisch sei beispielsweise, dass die Richtlinie die Rechtsbeziehungen zwischen dem reparierenden Betrieb und den herstellenden Betrieben weitgehend außer Acht lässt. Hier zeigt sich beispielhaft, dass die bereits bestehenden Regularien mit ihrer Systematik aus Gewährleistungsrechten, Produkthaftung und Unternehmerregressansprüchen ausreichen. Erste Anlaufstelle für den Kunden sind schon seit jeher zurecht die Handwerksbetriebe. „Änderungsbedarf sehen dabei wir nicht“, so Dr. Oelck. Auch das zusätzliche Formular hält er in der LBT-Branche für nicht zielführend: „Die individuellen und teilweise komplexen Anforderungen einer stets einzelfallbezogenen Reparatur eine Land- oder Baumaschine lassen sich nicht durch Formulare bewältigen. Deshalb sollte der Richtlinienvorschlag der EU-Kommissiondringend nachgebessert werden.

zuletzt editiert am 28.04.2023