Im März hat die EU Kommission in Brüssel einen Vorschlag zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ vorgelegt. Auch für Händler leiten sich daraus Pflichten ab.
Ziel des Vorschlags ist es laut EU Kommission, Verbrauchern mehr Sicherheit darüber zu geben, dass als umweltfreundlich bezeichnete Produkte auch tatsächlich umweltfreundlich sind, heißt es vom Handelsverband Deutschland (HDE) e.V.. Unternehmen wiederum sollen von mehr rechtlicher Sicherheit sowie einheitlichen Ausgangs- und Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf Aussagen zur Umweltleistungen von Produkten profitieren, so dass wirklich nachhaltige Unternehmen durch unlauteres „Greenwashing“ der Mitbewerber nicht mehr benachteiligt werden. Der Brüsseler Vorschlag betrifft alle freiwilligen Umweltaussagen über Auswirkungen, Aspekte oder Leistungen von Produkten, Dienstleistungen und den Gewerbetreibenden selbst. Ausgenommen sind Umweltaussagen, die unter bestehende EU-Vorschriften fallen, wie das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo für ökologische/biologische Lebensmittel, da durch die geltenden Rechtsvorschriften bereits gewährleistet wird, dass diese regulierten Aussagen zuverlässig sind.
Händler müssen informieren – zum Beispiel über die optimale Verwendung von Produkten
Unternehmen, die Umweltaussagen treffen, müssen künftig diesbezüglich geregelte Mindeststandards und Anforderungen erfüllen. So müssen die Angaben unter anderem wissenschaftlich fundiert sein, auf einer Lebenszyklusanalyse des fraglichen Produkts beruhen und von „wesentlicher“ Umweltauswirkungen sein. Auch Händler werden verpflichtet, inhaltlich begründete Umweltangaben gegenüber dem Verbraucher zu kommunizieren. Hierzu gehört auch die Information über die optimale Verwendung eines Produkts, um die erwartete Umweltleistung des Produkts zu erreichen sowie über Commitments zu zeitlich definierten Verbesserungen des Produkts in der Zukunft. Die Informationen können sowohl physisch als auch in digitaler Form (QR-Code, Weblink o.ä.) kommuniziert werden.
Vorschlag in Abstimmung
Die Richtlinie wird nun sowohl dem EU-Parlament als auch dem EU-Ministerrat zugeleitet, die dazu Stellungnahmen erarbeiten werden. Weitere Informationen sind hier abrufbar. Parallel zum Vorschlag über „green claims“ wurde ein weiterer Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren vorgelegt, der ebenfalls zu einem nachhaltigen Verbrauch und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen soll.